Wettanbieter mit Krypto: Was in Deutschland erlaubt ist und was nicht
Wer in Deutschland mit Bitcoin, Ethereum oder Stablecoins eine Sportwette platzieren will, stößt sehr schnell auf eine unangenehme Tatsache: Kein einziger Anbieter mit deutscher Erlaubnis nimmt Kryptowährungen an. Der Grund liegt nicht in einer Geschäftsentscheidung der Buchmacher, sondern in § 6b Absatz 4 des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Anonyme Zahlungsmittel sind dort ausdrücklich ausgeschlossen. Damit fällt die gesamte Gruppe der Krypto-Wettseiten in einen Bereich, den die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) als unerlaubtes Glücksspiel einstuft.

Stand der Daten: 17. Oktober 2026 · Geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Stand 2. Oktober 2026.
Dieser Überblick zeigt, warum diese Lücke existiert, welche Wege Anbieter im Ausland eröffnen und was eine Lizenz konkret schützt. Die Liste am Ende zeigt zuerst die Anbieter mit deutscher Erlaubnis, danach jene ohne.
Was Kryptowährungen im Zahlungsverkehrsrecht sind
Kryptowerte sind nach § 1 Absatz 11 Satz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde. Das ist die Definition, mit der die BaFin arbeitet. Sie greift bewusst breit: Sie erfasst Bitcoin und Ethereum ebenso wie Stablecoins, Token und andere digitale Werte, solange keine staatliche Stelle hinter ihnen steht. Wertpapiere im Sinne des WpHG fallen ausdrücklich nicht darunter, E-Geld-Token nur, soweit MiCAR sie nicht ausnimmt.

Wer Kryptowerte für andere verwahrt, betreibt nach § 32 Absatz 1 KWG in Verbindung mit § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG ein sogenanntes qualifiziertes Kryptoverwahrgeschäft. Die BaFin führt dieses Geschäft als grundsätzlich erlaubnispflichtig. Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln gelten als erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung, beschrieben im BaFin-Merkblatt zum Kryptoverwahrgeschäft vom 2. März 2020, zuletzt geändert am 25. September 2023.
Die europäische Ebene ergänzt das Bild: Die Verordnung MiCAR regelt die Zulassungspflicht und das Zulassungsverfahren für Kryptowerte-Dienstleister (Crypto Asset Service Provider, CASP). In Deutschland erteilt die BaFin die Zulassung. Wer also als Wettanbieter Kundengelder in Krypto entgegennimmt, bewegt sich zusätzlich in einem aufsichtsrechtlich klar abgegrenzten Feld.
Steuerlich hat das Bundesfinanzministerium mit dem BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 die ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoin erstmals verbindlich geregelt. Zuvor bestanden keine einheitlichen Regeln. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits am 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist entschieden, dass beim Kauf und Verkauf von Bitcoin-Einheiten keine Mehrwertsteuer anfällt; das BMF bestätigte diese Sicht am 27. Februar 2018 gegenüber den obersten Länderfinanzbehörden.
Für die Wettfrage bleibt davon vor allem eines hängen: Krypto ist im deutschen Recht ein klar umrissenes Finanzinstrument, kein Bargeld und keine anonyme Zahlung. Genau diese Eigenschaft der Nachvollziehbarkeit bei gleichzeitiger fehlender staatlicher Herausgeberschaft führt zur Sperre im Glücksspielstaatsvertrag.
Warum kein Whitelist-Anbieter Krypto akzeptiert
Die Whitelist der GGL (§ 9 Abs. 8 GlüStV) ist die einzige verbindliche Quelle, um zu prüfen, ob ein Anbieter in Deutschland Sportwetten legal anbieten darf. Der Snapshot vom 2. Oktober 2026 listet 30 Einträge: 27 Veranstalter mit einer Sportwetten-Erlaubnis, zwei davon zusätzlich mit Pferdewetten, sowie drei weitere nur für Pferdewetten. Jede gelistete Domain ist eine .de-Domain, wobei eine .de-Domain allein keine Lizenz bedeutet; ausschlaggebend ist die Eintragung auf der Whitelist.

§ 6b Absatz 4 GlüStV setzt die Zahlungsregel: Einzahlungen sind nur von einem Zahlungskonto zulässig, das auf den Namen der spielenden Person lautet und bei einem Institut geführt wird, das dem Geldwäschegesetz unterliegt. Anonyme Zahlungsmittel sind verboten. Bargeld, anonyme Prepaid-Karten und Kryptowährungen fallen darunter. Die GGL begründet das mit den Anforderungen an die Geldwäscheprävention und an die Nachvollziehbarkeit von Zahlungsströmen. Eine Einzahlung in Bitcoin lässt sich zwar auf der Blockchain verfolgen, aber die Zuordnung zu einer Person ist nur über die Handelsplätze und Verwahrer herstellbar, nicht über das Zahlungsmittel selbst. Genau diese Lücke schließt der Vertrag.
Dazu kommt die Identitätsprüfung. Nach § 6a GlüStV darf pro Anbieter nur ein Konto bestehen, die Verifizierung erfolgt vor dem ersten Spiel. In der Übergangszeit von längstens 72 Stunden darf ein Anbieter Spiel ohne vollständige Verifikation erlauben, mit einem Einzahlungslimit von 100 Euro und ohne Auszahlungen. Danach gilt: vollständige Identifizierung per Video-Ident oder vergleichbarem Verfahren. Krypto-Zahlungen, die sich ohnehin nicht eindeutig einer Person zuordnen lassen, kollidieren mit dieser Pflicht.
Das Ergebnis: Kein Anbieter, der auf der Whitelist steht, nimmt Kryptowährungen als Einzahlung an. Auch Auszahlungen in Krypto sind unter der deutschen Erlaubnis nicht möglich, weil dieselbe Zahlungsregel auch für Auszahlungen gilt. Wer also auf einer deutschen Seite spielt, ist auf SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, Sofort, paysafecard (mit Konto) oder ähnliche identifizierte Wege festgelegt. Krypto bleibt außen vor, solange die Whitelist der Maßstab ist.
Was eine deutsche Erlaubnis konkvet schützt
Eine Lizenz auf der Whitelist ist mehr als eine Genehmigung. Sie verpflichtet den Anbieter auf ein festes Regelwerk, das im Zweifel zwischen Anbieter und spielender Person steht.

Spielerschutz. OASIS, die Spielersperrdatei nach §§ 8, 8a GlüStV, wird bei Registrierung und Login abgefragt. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn die spielende Person eine Frist nennt, sonst mindestens ein Jahr. Der Panikbutton nach § 6i Absatz 3 löst eine sofortige Sperre von 24 Stunden aus. Wer auf einer Offshore-Seite spielt, ist an kein solches System angeschlossen: Wer sich dort selbst aussperrt, sperrt nur dieses eine Konto.
Einzahlungslimit. Die LUGAS-Limitdatei nach § 6c Absatz 1 setzt ein monatliches Default-Limit von 1.000 Euro, das anbieterübergreifend gilt. Der Anbieter darf im Einzelfall gegen Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bis zu 10.000 Euro freigeben, in Ausnahmefällen bis zu 30.000 Euro, höchstens für ein Prozent seiner aktiven Spielenden. Eine einfache Selbsterklärung reicht nicht. Eine Senkung greift sofort, eine Anhebung erst nach sieben Tagen. Auf Offshore-Seiten gibt es keine anbieterübergreifende Kontrolle: Das Limit ist das, was die Seite selbst setzt, und das ist häufig kein Limit.
Parallelverbot. Die Aktivitätsdatei (§ 6h GlüStV) verhindert, dass eine Person gleichzeitig bei mehreren Whitelist-Anbietern spielt. Auch das funktioniert nur unter den Anbietern, die an LUGAS angeschlossen sind.
Insolvenzschutz. Spielergelder liegen nach § 6b Absatz 6 und 7 auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto. Bei Kontoschließung wird das Guthaben binnen fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt.
Steuer. Die Wettsteuer nach §§ 16 bis 25 RennwLottG beträgt 5,3 Prozent des Bemessungsgrundlage „Einsatz minus die Steuer selbst“, das sind rund 5,03 Prozent des gezahlten Betrags. Sie wird vom Veranstalter geschuldet, nicht von der spielenden Person (§ 19). Ob und wie der Anbieter sie an die Wettenden weitergibt, ist seine Entscheidung. Wer eine Wettsteuer auf dem Wettschein sieht, sieht eine Entscheidung des Anbieters, nicht das Gesetz.
Diese Mechanismen greifen vollständig nur im Whitelist-System. Sobald eine Seite ohne deutsche Erlaubnis arbeitet, fallen sie alle weg. Was bleibt, ist die Frage der zivilrechtlichen Durchsetzbarkeit. Hier hat sich die Lage zuletzt verschärft: Der Bundesgerichtshof hat am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht. Der Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 Euro Verluste aus den Jahren 2013 bis 2018 zurück. In seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24, Tipico) hält der EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou es grundsätzlich für möglich, nicht lizenzierte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten. Eine Ausnahme gilt, wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Kein konkreter Fall ist dadurch garantiert. Die Tendenz aber zeigt, dass die zivilrechtliche Seite sich gegen unerlaubte Angebote wendet, nicht zu ihren Gunsten.
Was Offshore-Seiten versprechen und was sie nicht halten
Wer nach Wettanbietern mit Krypto sucht, trifft fast ausschließlich auf Anbieter ohne deutsche Erlaubnis. Sie werben mit Einzahlungen in Bitcoin, Ethereum, USDT, gelegentlich Litecoin oder Dogecoin, mit Auszahlungen innerhalb von Minuten und mit höheren Limits als auf Whitelist-Seiten. Die Anbieter sitzen typischerweise in Curaçao, auf den Autonomen Inseln Anjouan, Union der Komoren, oder in Malta, betreiben ihre Wettseiten aber für den europäischen Markt, einschließlich Deutschland.

Drei Punkte, die diese Angebote vom deutschen System unterscheiden:
Kein Spielerschutz. Weder OASIS noch LUGAS greifen. Wer sich selbst aussperren will, kann nur das Konto bei diesem Anbieter schließen. Eine anbieterübergreifende Sperre gibt es nicht, eine zentrale Datei existiert nicht. Limits auf der Seite sind freiwillig und werden vom Anbieter kontrolliert, nicht von einer Behörde.
Kein deutsches Recht im Streitfall. Wer sich mit dem Anbieter nicht einigt, kann sich an keine deutsche Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Zuständig wäre das Recht des Lizenzstaats. Bei Curaçao und Anjouan bedeutet das: lange Wege, fremde Sprache, geringe Erfolgsaussicht. Die BaFin und die GGL haben keine Handhabe.
Höhere Limits, weniger Schutz. Offshore-Seiten setzen häufig kein Einzahlungslimit oder eines, das nur auf Wunsch der spielenden Person aktiviert wird. Live-Wetten sind oft ohne die deutsche Einschränkung auf nächste Aktionen erlaubt. Märkte, die in Deutschland gesperrt sind, etwa Wetten auf Amateurspiele unterhalb der 3. Liga, sind verfügbar. Esports-Wetten, in Deutschland nicht erlaubt, weil Esports nicht als Sport anerkannt ist, finden sich auf Offshore-Seiten ebenso wie exotische Märkte auf politische Ereignisse.
Die GGL hat am 17. September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten gewarnt und in der Mitteilung namentlich Anbieter wie Platincasino genannt. Solche Warnungen sind kein Verbot für spielende Personen, aber sie zeigen, wohin die Aufsicht die Grenze zieht.
Wallet und Blockchain: Was Krypto-Zahlungen technisch bedeutet
Eine Krypto-Einzahlung läuft über eine Wallet. Das ist eine Software oder ein Gerät, das private kryptografische Schlüssel hält und Transaktionen auf einer Blockchain signiert. Für die Wettseite heißt das: Die spielende Person sendet von ihrer Wallet eine Transaktion an die Wallet-Adresse, die der Anbieter für die Einzahlung nennt. Nach Bestätigung der Transaktion im Netzwerk, je nach Coin und Netzauslastung zwischen wenigen Sekunden und einigen Minuten, schreibt der Anbieter den Gegenwert in Euro oder Dollar dem Wettkonto gut.

Drei Eigenheiten, die für die Spielmechanik relevant sind:
Kursrisiko. Zwischen Einzahlung und Auszahlung kann der Bitcoin-Kurs schwanken. Wer um 17:00 Uhr 0,01 Bitcoin einzahlt, als der Kurs bei 60.000 Euro lag, und am nächsten Tag auszahlt, wenn der Kurs bei 58.000 Euro steht, erhält weniger Euro, auch wenn der Wetteinsatz gewonnen wurde. Das unterscheidet Krypto-Flows von Euro-Einzahlungen, bei denen der Gegenwert feststeht.
Transaktionsgebühren. Das Blockchain-Netzwerk verlangt für jede Transaktion eine Gebühr. Bei Bitcoin schwankt sie mit der Netzauslastung, bei Ethereum mit der Gas-Situation, bei Stablecoins auf günstigen Netzen wie Polygon oder Tron fällt sie niedrig aus. Bei kleinen Beträgen kann die Gebühr im Verhältnis zum Einsatz spürbar werden.
Transparenz. Alle Transaktionen sind auf der Blockchain dauerhaft einsehbar. Das klingt nach Anonymität, ist aber das Gegenteil: Jede Transaktion hat eine Spur, die sich mit ausreichend Aufwand zuordnen lässt. In Deutschland ist genau das der Punkt, warum Krypto als Zahlweg im regulierten Glücksspiel nicht zugelassen ist. Die Anonymität, die viele Spielerinnen und Spieler suchen, bietet die Blockchain nicht. Sie bietet Pseudonymität.
Wer auf einer Offshore-Seite spielt, hat es technisch mit denselben Mechanismen zu tun. Was sich unterscheidet, ist die regulatorische Bewertung der Zahlung. Auf einer deutschen Seite ist die Zahlung verboten, auf einer Offshore-Seite ist sie erlaubt, weil die Seite sich nicht an deutsches Recht hält.
Wer in Deutschland Sportwetten mit Krypto sucht, sucht offshore
Die Konsequenz aus den vorigen Abschnitten ist eindeutig: Wer in Deutschland mit Krypto wetten will, kann nur auf Anbieter ohne deutsche Erlaubnis ausweichen. Diese Anbieter sind nicht illegal für die spielende Person, aber ihr Angebot ist unerlaubtes Glücksspiel im Sinne des § 4 Absatz 1 GlüStV. Wer dort spielt, hat keinen der Schutzmechanismen, die das deutsche System bietet.

Die folgende Übersicht sortiert zuerst die Anbieter mit deutscher Erlaubnis. Keiner von ihnen nimmt Krypto. Danach folgen Offshore-Anbieter, die in Deutschland beworben werden, ohne Whitelist-Eintrag. Sie sind hier aufgeführt, weil Leserinnen und Leser auf sie stoßen, nicht weil sie eine Alternative zur Whitelist wären. Die Tabelle zeigt den Status zum Snapshot 2. Oktober 2026; die GGL aktualisiert die Liste fortlaufend, ein erneuter Blick vor jeder Entscheidung ist sinnvoll.
| Anbieter | GGL-Whitelist-Status | Erlaubnisinhaber | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|---|
| Betway | Erlaubt | Betway Limited, Malta | 09.03.2021 (Folgeerlaubnis 23.12.2022) |
| Wettarena | Erlaubt | I.B.C. Sportsbetting Limited, Sliema (Malta) | 09.10.2020 (Folgeerlaubnis 15.12.2022) |
| MERKUR BETS | Erlaubt | Merkur Bets Malta Limited, St. Julian’s | 06.11.2023 |
| Interwetten | Erlaubt | Interwetten Gaming Limited, Sliema (Malta) | 02.11.2020 (Folgeerlaubnis 27.12.2022) |
| DAZN Bet | Erlaubt | DZBT Operations Limited, Zebbug (Malta) | 22.08.2023 |
| bwin | Erlaubt | bwin (Deutschland) Limited, Gzira (Malta) | 09.10.2020 (Folgeerlaubnis 23.12.2022) |
| Allyspin | Nicht auf Whitelist | Unbekannt / Curaçao (Drittquellenangabe) | Keine deutsche Erlaubnis |
| 22Bet | Nicht auf Whitelist | Unbekannt / Curaçao (Drittquellenangabe) | Keine deutsche Erlaubnis |
| Playzilla | Nicht auf Whitelist | Unbekannt / Curaçao (Drittquellenangabe) | Keine deutsche Erlaubnis |
| Sportaza | Nicht auf Whitelist | Lizenz Anjouan, Lizenznummer ALSI-202606064-FI2 (Eigenangabe) | Keine deutsche Erlaubnis |
Keiner der Anbieter mit Whitelist-Eintrag akzeptiert Kryptowährungen. Wer auf einer dieser Seiten einzahlt, nutzt Euro über SEPA, Kreditkarte oder vergleichbare Wege. Wer mit Krypto spielen will, ist auf die unteren vier Anbieter verwiesen, die alle nicht auf der Whitelist stehen.
Was die gelisteten Whitelist-Anbieter ausmacht
Die folgenden Abschnitte beschreiben die sechs Anbieter mit deutscher Erlaubnis. Sie sind hier aufgeführt, weil sie die legale Grundlage für Sportwetten in Deutschland bilden, nicht weil sie Krypto akzeptieren. Krypto ist auf keiner dieser Seiten verfügbar. Was sie unterscheidet, sind Wettprogramm, Quoten, Zahlungswege und Größe des Angebots.

Betway – großer Wettanbieter mit vollständiger Whitelist-Abdeckung
Betway gehört zu den etablierten Namen auf der Whitelist. Die Betway Limited mit Sitz in Malta ist als Erlaubnisinhaberin eingetragen, die Sportwetten-Erlaubnis besteht seit dem 9. März 2021, eine Folgeerlaubnis wurde am 23. Dezember 2022 erteilt, eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 2. Oktober 2026. Die Lizenz deckt damit sowohl das Wettangebot als auch angeschlossene Spielformen ab.
Für Krypto-interessierte Leserinnen und Leser ist Betway ein klares Beispiel für die Whitelist-Logik: Die Seite akzeptiert ausschließlich Euro, Zahlungen laufen über SEPA, Kreditkarte, Sofort, paysafecard und ähnliche identifizierte Wege. Wer hier spielt, ist im Schutzsystem, aber ohne Krypto-Option. Wer Krypto will, muss auf eine andere Seite ausweichen und damit aus dem Schutzsystem heraus.

Das Wettprogramm bei Betway ist breit, mit Schwerpunkt auf Fußball, Tennis, Basketball, Eishockey und den deutschen Ligen. Live-Wetten sind verfügbar, unterliegen aber den deutschen Einschränkungen: Während eines laufenden Spiels darf nur auf das Endergebnis oder auf nächste Aktionen gewettet werden, soweit das für die Sportart vorgesehen ist. Wer auf den nächsten Punkt im Tennis oder den nächsten Korb im Basketball wetten will, findet diese Märkte hier nicht.
Wertung für Krypto-Suchende: Wer bei Betway spielen will, muss den Zahlungsweg wechseln. Wer Krypto will, ist hier falsch. Wer bereit ist, in Euro zu spielen, bekommt einen soliden Anbieter mit voller Whitelist-Abdeckung.
Wettarena – Marke der I.B.C. Sportsbetting Limited
Wettarena wird laut AGB von der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta, betrieben. Die GGL führt die Domain auf der Whitelist, die Sportwetten-Erlaubnis besteht seit dem 9. Oktober 2020, eine Folgeerlaubnis wurde am 15. Dezember 2022 erteilt.
Die Marke positioniert sich als Wettanbieter mit Fokus auf das deutsche Publikum, das Wettprogramm deckt die üblichen Sportarten ab. Auch hier gilt: Keine Krypto-Zahlung, keine anonymen Wege, volle Verifikation vor Auszahlung. Das Schutzsystem greift, Krypto-Spielende bleiben außen vor.
Wertung für Krypto-Suchende: Wettarena ist eine Whitelist-konforme Adresse mit Malta-Hintergrund, für Krypto-Spielende irrelevant, für Euro-Spielende eine reguläre Option.
MERKUR BETS – deutsche Marke, maltesischer Träger
Hinter MERKUR BETS steht die Merkur Bets Malta Limited mit Sitz in St. Julian’s, Malta. Die GGL führt die Domain MERKUR BETS mit Sportwetten-Erlaubnis seit dem 6. November 2023. Die Marke gehört zur Merkur-Gruppe, die in Deutschland vor allem aus der Spielhallen-Welt bekannt ist. Die Übersetzung ins Online-Geschäft ist vergleichsweise jung.
Auch MERKUR BETS folgt dem Whitelist-Standard: Euro-Einzahlung über identifizierte Wege, keine Krypto-Option. Die Spielenden sind im Schutzsystem, das Wettprogramm ist auf den deutschen Markt zugeschnitten.
Wertung für Krypto-Suchende: MERKUR BETS bringt eine deutsche Markenwelt in das Whitelist-System, Krypto bleibt außen vor. Für Euro-Spielende ist die Seite eine Alternative zu den etablierten Namen.
Interwetten – österreichisch-maltesischer Hintergrund
Interwetten wird in Deutschland von der Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Sliema, Malta, betrieben, eingetragen auf der Whitelist, Sportwetten-Erlaubnis seit dem 2. November 2020, Folgeerlaubnis vom 27. Dezember 2022. Die Marke hat eine längere Geschichte im europäischen Wettgeschäft und bringt Erfahrung aus mehreren Märkten mit.
Auch hier gilt: keine Krypto-Zahlung, identifizierte Zahlungswege, volle Verifikation. Das Wettprogramm ist breit, mit Quoten, die im oberen Mittelfeld des Markts liegen. Wer Quoten vergleicht, findet Interwetten regelmäßig unter den ersten Adressen.
Wertung für Krypto-Suchende: Interwetten ist ein solider Whitelist-Anbieter mit gutem Wettprogramm, Krypto-Spielende bleiben außen vor.
DAZN Bet – Sportwettenmarke eines Streaming-Anbieters
DAZN Bet ist die Wettmarke des Sport-Streaming-Diensts DAZN. Betrieben wird sie von der DZBT Operations Limited mit Sitz in Zebbug, Malta, Whitelist-Eintrag mit Sportwetten-Erlaubnis seit dem 22. August 2023. Die Marke profitiert von der Sichtbarkeit des Streaming-Angebots, positioniert sich aber eigenständig als Wettanbieter.
Auch DAZN Bet folgt dem Whitelist-Standard: Euro, identifizierte Zahlungswege, keine Krypto. Das Wettprogramm ist auf Live-Erlebnisse ausgerichtet, was zum Streaming-Hintergrund passt. Die Live-Wetten unterliegen den deutschen Einschränkungen auf Endergebnis und nächste Aktion.
Wertung für Krypto-Suchende: DAZN Bet ist eine Whitelist-konforme Wettmarke mit Streaming-Bezug, Krypto bleibt außen vor.
bwin – einer der größten europäischen Anbieter
Hinter bwin steht in Deutschland die bwin (Deutschland) Limited mit Sitz in Gzira, Malta, Whitelist-Eintrag, Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020, Folgeerlaubnis vom 23. Dezember 2022. bwin gehört zu den bekanntesten Marken im europäischen Sportwettenmarkt und bringt ein breites Wettprogramm, hohe Quoten und eine ausgeprägte Live-Wett-Präsenz mit.
Auch bei bwin keine Krypto-Zahlung, identifizierte Zahlungswege, volle Verifikation. Das Wettprogramm deckt alle gängigen Sportarten ab, Live-Wetten sind in den erlaubten Märkten verfügbar.
Wertung für Krypto-Suchende: bwin ist ein etablierter Whitelist-Anbieter mit großer Auswahl, Krypto-Spielende bleiben außen vor.
Was die Offshore-Anbieter bieten, wenn man sie nutzt
Die folgenden vier Anbieter sind nicht auf der Whitelist. Sie akzeptieren Krypto und werben damit, sind aber in Deutschland als unerlaubtes Glücksspiel eingestuft. Sie sind hier aufgeführt, weil Leserinnen und Leser auf sie stoßen, nicht weil sie eine sichere Alternative sind. Wer sie nutzt, verlässt das Schutzsystem des GlüStV.
Allyspin – Sportsbook mit Krypto-Zahlung, ohne deutsche Lizenz
Allyspin bietet auf der eigenen Website einen Sportwettenbereich mit Live-Wetten und virtuellen Sportarten. Die genannten Sportarten umfassen Fußball, Tennis, Tischtennis, Basketball, Eishockey, American Football und Baseball. Die Lizenz wird vom Anbieter nicht klar benannt; Drittquellen verweisen auf Curaçao.
Für Deutschland bedeutet das: keine Whitelist, keine Anbindung an OASIS oder LUGAS, keine deutsche Aufsicht. Einzahlungen sind unter anderem in Krypto möglich, was die Seite für Krypto-Suchende attraktiv macht, aber genau die Schutzmechanismen ausschließt, die das deutsche System bietet.
Wertung für Krypto-Suchende: Allyspin ist eine Krypto-fähige Wettseite ohne deutsche Lizenz. Wer hier spielt, verzichtet auf OASIS, LUGAS, das 1.000-Euro-Default-Limit und die deutsche Aufsicht. Im Streitfall greift das Recht des Lizenzstaats, nicht deutsches Recht.
22Bet – breites Wettprogramm, keine deutsche Anbindung
22Bet führt einen Sportwetten-Bereich mit Wetten unter anderem auf Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen. Die Lizenz wird vom Anbieter nicht klar benannt; Drittquellen verweisen auf Curaçao. Wie bei Allyspin gilt: keine Whitelist, keine Anbindung an OASIS oder LUGAS.
Die Seite wirbt mit hoher Wettvielfalt und Krypto-Zahlungen. Im Streitfall greift das Recht des Lizenzstaats, nicht deutsches Recht. Wer dort spielt, ist an keine anbieterübergreifenden Limits gebunden und hat im Konfliktfall keine deutsche Schlichtungsstelle.
Wertung für Krypto-Suchende: 22Bet ist eine Krypto-fähige Wettseite mit breitem Programm, ohne deutsche Lizenz. Wer hier spielt, nimmt die im Abschnitt über Offshore-Seiten genannten Schutzlücken in Kauf.
Playzilla – Sportsbook mit Krypto, ohne deutsche Lizenz
Playzilla bietet einen Sportsbook-Bereich mit Live-Wetten und virtuellen Sportwetten. Die Lizenz wird vom Anbieter nicht klar benannt; Drittquellen verweisen auf Curaçao. Auch hier: keine Whitelist, keine OASIS- oder LUGAS-Anbindung.
Das Versprechen ist dasselbe wie bei den anderen Offshore-Seiten: Krypto-Einzahlung, schnelle Auszahlung, breite Märkte. Die Kehrseite ist dieselbe: kein deutscher Spielerschutz, kein anbieterübergreifendes Limit, kein deutsches Recht im Streitfall.
Wertung für Krypto-Suchende: Playzilla ist eine Krypto-fähige Wettseite ohne deutsche Lizenz, mit den bekannten Lücken.
Sportaza – Anjouan-Lizenz, keine deutsche Anbindung
Sportaza gibt in der Fußzeile an, von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan, Union der Komoren, lizenziert und reguliert zu sein, und nennt die Lizenznummer ALSI-202606064-FI2. Die Anjouan-Lizenz hat in Deutschland keine Relevanz, weil sie keine deutsche Erlaubnis ersetzt.
Auch Sportaza wirbt mit Krypto-Zahlungen und einem breiten Wettprogramm. Die Schutzlücken sind dieselben wie bei den anderen Offshore-Seiten: keine OASIS, keine LUGAS, kein anbieterübergreifendes Limit, kein deutsches Recht im Streitfall.
Wertung für Krypto-Suchende: Sportaza ist eine Krypto-fähige Wettseite mit Anjouan-Lizenz, ohne deutsche Anbindung. Wer hier spielt, verzichtet auf das deutsche Schutzsystem.
Wer in Deutschland mit Krypto spielen will, steht vor einer Wahl
Die Situation auf dem Markt für Sportwetten mit Krypto in Deutschland ist eindeutig: Es gibt zwei Wege, die sich gegenseitig ausschließen.
Der Whitelist-Weg. Wer auf einer deutschen Seite spielt, ist im Schutzsystem. OASIS greift, LUGAS setzt das 1.000-Euro-Default-Limit durch, die Aktivitätsdatei verhindert Parallelspiel, Spielergelder liegen auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto. Wettsteuer wird vom Anbieter abgeführt, ob und wie er sie weitergibt, ist seine Entscheidung. Krypto ist auf diesem Weg nicht verfügbar, weil § 6b Absatz 4 GlüStV anonyme Zahlungsmittel ausschließt.
Der Offshore-Weg. Wer auf einer Seite ohne deutsche Erlaubnis spielt, hat Zugang zu Krypto-Einzahlungen, oft höhere Limits und ein breiteres Wettprogramm. Im Gegenzug fällt das Schutzsystem weg. OASIS und LUGAS greifen nicht, es gibt kein anbieterübergreifendes Limit, im Streitfall gilt das Recht des Lizenzstaats. Die GGL stuft solche Angebote als unerlaubtes Glücksspiel ein. Die zivilrechtliche Lage hat sich zugespitzt, der EuGH-Generalanwalt hält Rückzahlungspflichten grundsätzlich für möglich, eine endgültige Entscheidung steht aus.
Was die Wahl konkret kostet: Auf der Whitelist ist die Einzahlung an Euro gebunden, das Limit liegt bei 1.000 Euro monatlich (mit möglicher Anhebung gegen Nachweis), Live-Wetten sind auf die erlaubten Märkte beschränkt, Esports ist nicht verfügbar. Offshore gibt es diese Einschränkungen nicht, aber auch keinen Schutz. Wer mit kleinen Einsätzen spielt und OASIS nicht braucht, mag den Unterschied gering finden. Wer mit höheren Einsätzen spielt, sich selbst disziplinieren muss oder im Streitfall auf deutsche Hilfe angewiesen wäre, sieht den Unterschied deutlich.
Häufige Fragen zu Wettanbietern mit Krypto in Deutschland
Können Sportwetten in Deutschland mit Bitcoin oder anderen Kryptowährungen bezahlt werden?
Nein, auf keiner Seite mit deutscher Erlaubnis. § 6b Absatz 4 GlüStV schließt anonyme Zahlungsmittel aus, Kryptowährungen fallen darunter. Wer mit Krypto wetten will, ist auf Anbieter ohne deutsche Lizenz verwiesen, die als unerlaubtes Glücksspiel gelten.
Warum akzeptiert kein Wettanbieter auf der GGL-Whitelist Krypto-Zahlungen?
Die Whitelist setzt die Regeln des GlüStV um, und der GlüStV schließt anonyme Zahlungsmittel aus. Dazu kommt die Pflicht zur eindeutigen Zuordnung von Einzahlungen zu einer verifizierten Person. Krypto lässt diese Zuordnung über das Zahlungsmittel selbst nicht zu, was den deutschen Anforderungen an Geldwäscheprävention widerspricht.
Was bedeutet „ohne OASIS“ oder „ohne LUGAS“ bei Krypto-Wettseiten für den Schutz der Spielenden?
Es bedeutet, dass die Schutzsysteme des GlüStV nicht greifen. Eine Selbstsperre über OASIS wirkt nur anbieterübergreifend auf Whitelist-Seiten, eine LUGAS-Limitdatei setzt das 1.000-Euro-Default-Limit anbieterübergreifend durch. Auf Offshore-Seiten gibt es weder das eine noch das andere. Wer sich selbst sperren will, kann nur das Konto bei diesem einen Anbieter schließen, ein anbieterübergreifender Schutz besteht nicht.
Welche Rechte bestehen bei einem Streit mit einem Krypto-Wettanbieter ohne deutsche Erlaubnis?
Die Rechte richten sich nach dem Recht des Lizenzstaats, nicht nach deutschem Recht. Eine deutsche Verbraucherschlichtungsstelle ist nicht zuständig, die GGL hat keine Handhabe. Die zivilrechtliche Lage entwickelt sich: Der BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Rückzahlungspflicht entgegensteht, der EuGH-Generalanwalt hält eine Rückzahlung grundsätzlich für möglich. Ein konkreter Anspruch ist damit nicht garantiert.
Wie behandelt das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 Bitcoin steuerlich?
Das Schreiben regelt die ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoin und schließt damit eine Lücke, die zuvor bestanden hatte. Konkret: Private Veräußerungsgeschäfte mit Bitcoin sind nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei, davor fällt Einkommensteuer auf den Gewinn an, wenn die Freigrenze überschritten wird. Das Schreiben definiert zudem, welche Wallet-Adressen und Belege das Finanzamt akzeptiert. Für Wettgewinne in Krypto bedeutet das: Der Gewinn aus der Wette unterliegt denselben Regeln wie andere Veräußerungsgewinne, soweit er in Krypto ausgezahlt und später in Euro umgetauscht wird.
Wie berechnet sich eine Auszahlung aus Einsatz und Quote, und was ändert ein schwankender Kurs daran?
Eine Wettauszahlung ist Einsatz mal Quote. Bei einer Quote von 2,10 und einem Einsatz von 50 Euro zahlt der Anbieter 105 Euro zurück, der Reingewinn sind 55 Euro. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Tipps. Bei einer Auszahlung in Krypto kommt das Kursrisiko dazu: Wer 50 Euro in Bitcoin einzahlt, gewinnt und in Bitcoin ausgezahlt wird, hält einen Bitcoin-Betrag, dessen Euro-Wert sich bis zum Verkauf noch ändert. Wer den Euro-Wert sofort sichern will, verkauft den Bitcoin direkt nach der Auszahlung und trägt die Wechselgebühr.
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